AGB (Download)

Stand: Mai 2025

1. Vertragspartner
Die Vertragspartner sind der Auftraggeber und Christian Krieger / Sand And Sound (nachfolgend "DJ" oder "SAS" genannt, das schließt auch eventuelle Helfer mit ein).


2. Allgemeines
a) Der Auftraggeber versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugehörigen Behörden und Ämtern angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern und Dateien durch den DJ fällig werden können. In der Regel sind private, geschlossene Feiern wie Hochzeiten von der GEMA-Pflicht befreit. Im Zweifel liegt die Prüfungspflicht beim Auftraggeber.

b) Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um eventuell anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z. B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

c) Die Anfahrt bis 30 km (einfache Strecke) vom Wohnort des DJs zur Veranstaltungs-Location ist im Angebot enthalten. Ab 30 km werden zusätzlich zur Gage 0,50 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.
Darüber hinaus sind sämtliche auftragsbezogenen Fahrten – z. B. für Vorabbesichtigungen, separate Aufbau- oder Technikfahrten, sowie durch den Auftraggeber initiierte Treffen an der Location – ebenfalls mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer abrechnungsfähig, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot als inklusive gekennzeichnet sind. Maßgeblich ist die Gesamtsumme aller im Rahmen des Auftrags tatsächlich gefahrenen Kilometer, unabhängig davon, ob die einfache Strecke zur Veranstaltungs-Location unterhalb der 30 km-Grenze liegt.

d) Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJs entfernt, stellt der Auftraggeber dem Künstler ein Ein- bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

e) Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.


3. Angebot und Vertrag
a) Eine unverbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermins kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch verlängert werden.

b) Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ohne Rückmeldung oder Bestätigung des Anfragenden ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.

c) Ein Vertrag mit SAS kommt zustande, wenn das Angebot schriftlich (per Mail, Fax, SMS etc.) vom Auftraggeber zugesagt wird, aber erst dann endgültig, wenn der Auftraggeber von mir eine Buchungsbestätigung erhält. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen (Text-)Bestätigung.

d) Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

e) Sollte sich der Aufbau am Veranstaltungstag durch organisatorische oder logistische Probleme seitens des Auftraggebers (z. B. fehlender Zugang zur Location, blockierte Wege, unvollständige Technikbereitstellung o. ä.) verzögern, ist der DJ berechtigt, die dadurch entstehenden Wartezeiten nach Aufwand zusätzlich zu berechnen.

f) Bei Outdoor-Veranstaltungen ist vom Auftraggeber sicherzustellen, dass der DJ-Bereich und das Equipment ausreichend gegen Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Wind, Sonne) geschützt ist. Bei unzureichendem Schutz kann der Aufbau verweigert werden, ohne dass dem DJ hieraus ein Nachteil entsteht.

g) Sofern der DJ oder seine Marke auf Social Media (z. B. Instagram, Facebook, TikTok) in Zusammenhang mit der Veranstaltung genannt oder verlinkt wird, dürfen nur Inhalte veröffentlicht werden, die in einem angemessenen und sachlichen Zusammenhang zur Veranstaltung stehen. Eine Nutzung von Bild- oder Videomaterial durch SAS zu Werbezwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen bzw. des Auftraggebers.


4. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt von Seiten des Auftraggebers bedarf der Schriftform und ist jederzeit möglich. In diesem Falle berechnet SAS jedoch Stornokosten in folgender Höhe:
a) kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung

b) Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage

c) Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage

d) Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage

e) Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Ein Rücktritt durch SAS ist nur aus wichtigem Grund zulässig (z. B. Krankheit, Unfall, Todesfall, höhere Gewalt). In diesem Fall bemüht sich SAS um gleichwertigen Ersatz, kann diesen jedoch nicht garantieren.


5. Leistungsumfang und Ausführung von Aufträgen
a) SAS verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und Bestimmungen auszuführen. Den gewünschten Leistungsumfang hat der Auftraggeber über den Buchungsvertrag bzw. das Angebot ausgewählt.

b) SAS ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche können sowohl beim Vorgespräch vom Auftraggeber als auch während der Veranstaltung vom Auftraggeber und von den Gästen beim DJ abgegeben werden. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen, wenn sie nicht in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen oder negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen könnten. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ, wenn nicht anders vereinbart, nicht durchgehend live auf, sondern spielt zeitweise eine Playlist mit Hintergrundmusik ab.

c) Open-End bedeutet, dass der DJ so lange auflegt, wie aktiv getanzt wird. Eine Verpflichtung zur musikalischen Begleitung einzelner Gäste nach Partyende besteht nicht.

d) Die Berechnung erfolgt auf Basis einer Grundpauschale, die 7 Einsatzstunden umfasst. Diese bildet die Mindestvergütung für den DJ-Einsatz – unabhängig davon, ob die Zeit voll ausgeschöpft wird. e) Auf- und Abbauzeiten sind Bestandteil dieser Einsatzzeit und werden mitberechnet.


6.Zahlung
a) Erste Rechnung (Grundbetrag):
SAS stellt dem Auftraggeber unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung bzw. mit der Auftragsbestätigung eine erste Rechnung über die vertraglich vereinbarte Grundpauschale (7 Stunden Einsatzzeit zzgl. etwaiger Anfahrtskosten). Diese Rechnung ist bis spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung oder PayPal zu begleichen.

b) Endabrechnung (Zusatzleistungen):
Nach der Veranstaltung erstellt SAS eine Endabrechnung über etwaige Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Einsatzstunden über die Grundpauschale hinaus, externe Mietkosten für Technik oder Sonderwünsche). Diese Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt per Banküberweisung oder PayPal zu begleichen.

c) Zahlungsziel für gewerbliche Auftraggeber:
Für gewerbliche Auftraggeber gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

d) Zahlungsarten:
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
- Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto
- PayPal (PayPal-Konto: info@sand-and-sound.de)
- In Ausnahmefällen: Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn (nur nach Absprache)

e) Nicht akzeptierte Zahlungsarten:
Schecks, Kreditkarten oder andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.

f) Umsatzsteuer:
Gemäß §19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.

g) Unabhängigkeit vom Veranstaltungserfolg:
Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der subjektiven Bewertung der DJ-Leistung durch den Auftraggeber oder seine Gäste.

h) Zahlungsverzug:
Bei nicht fristgerecht eingegangener Zahlung der ersten Rechnung behält sich SAS das Recht vor, den Auftrag kurzfristig zu stornieren. Es gelten in diesem Fall die Stornobedingungen gemäß Punkt 4 (Rücktritt vom Vertrag).


7. Haftung
a) Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist.

b) Der DJ verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die während der Veranstaltung durch den DJ selbst verursacht werden. Dies schließt sowohl Sachschäden als auch Personenschäden ein, die auf Fehler oder Versäumnisse des DJs zurückzuführen sind.

c) Nach Aufbau der Technik haftet der Auftraggeber bis zum Abbau für deren Verlust oder Beschädigung – auch wenn diese durch Gäste verursacht werden. Bei Verschmutzungen (z. B. durch Getränke, Speisen oder Asche) dokumentiert der DJ den Vorfall. Reinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.

d) Eine entsprechende Haftpflichtversicherung oder Veranstaltungsversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

e) Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder -schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.


8. Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Der Auftraggeber hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von SAS erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und SAS gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppkosten etc.) durch den Auftraggeber zu tragen.

c) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und SAS ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Auftraggeber vor Beginn der Leistung mitzuteilen. SAS ist in diesem Fall berechtigt, Kosten, auch im Nachhinein, für einen Mehraufwand zu verlangen. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

d) Der Standort für das gebuchte Equipment ist vom Auftraggeber so zu wählen, dass dieses ausreichend gegen Witterungseinflüsse (Regen, Hagel, Sturm, etc.) geschützt ist. Insbesondere bei Zeltbauten ist verstärkt darauf zu achten.


9. Technische Voraussetzungen
a) SAS stellt dem Auftraggeber am Veranstaltungsort eine Ton- und Lichtanlage in dem im Vertrag vereinbarten Umfang und gegen das dort vereinbarte Entgelt zur Verfügung. Sollte es für die Durchführung der Veranstaltung notwendig werden, weiteres Equipment zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sich SAS dazu. Der Auftraggeber trägt dafür die Mehrkosten.

b) Für den Aufbau der Ton- und Lichtanlage werden ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für technische und räumliche Sicherheit. Auch haftet der Auftraggeber für die am Veranstaltungsort zur Verfügung gestellte technische Ausstattung. Stromanschlüsse müssen den VDE-Normen entsprechen. Für Schäden infolge fehlerhafter Elektrik haftet der Auftraggeber.

c) Sollte eine Nebelmaschine oder ähnliches gewünscht sein, so hat sich der Auftraggeber am Veranstaltungsort zu informieren, dass es hierbei keinerlei Probleme mit etwaigen Rauchmeldern oder ähnlichem gibt. Für einen durch Nebel entstehenden Feuerwehreinsatz hat der Auftraggeber zu haften.


10. Bewirtungskosten
Der Auftraggeber stellt dem DJ einfache Verpflegung (ein warmes Essen, alkoholfreie Getränke) zur Verfügung. Entstehende Kosten können alternativ nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.


11. Datenschutz
Für durch Gäste gefertigte und veröffentlichte Bild- und Filmaufnahmen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Sofern SAS selbst Fotos oder Videos zu Werbezwecken nutzt, geschieht dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers bzw. der betroffenen Personen.


12. Übersichtlichkeit, Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SAS und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Lübeck Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.




DJ Lübeck

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